Nach Euro-Norm DIN EN 1089-3 (vom Juli 1997) sind Gasflaschen neu zu kennzeichnen. Eine Übergangsregelung galt bis zum 01.06. 2006.
Wegen der großen Anzahl der sich im Umlauf befindenden Gasflaschen, wurde mit der Umstellung am 01.01.1998 begonnen. Diese wurde bis zum 01.06.2006 abgeschlossen.Durch die Markierung der neuen
Farbkennzeichnung mit dem Großbuchstaben "N" (Neu, New, Nouveau) auf der Gasflaschenschulter und durch die unterschiedlichen Ventilanschlüsse nach DIN 477 für verschiedene Gasarten, sollen
Verwechslungen ausgeschlossen werden.
Wichtiger Hinweis:
Die einzige verbindliche Kennzeichnung des Gasinhaltes erfolgt auf dem Gefahrgutaufkleber. Die Farbkennzeichnung dient als
zusätzliche Information über die Eigenschaften der Gase (brennbar, oxidierend, giftig usw.). Sie ist bereits erkennbar, wenn der Gefahrgutaufkleber wegen zu großer Entfernung noch nicht lesbar
ist.
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